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KI‑Agenten · Kundenservice WhatsApp-Chatbot und WhatsApp-Bot für Unternehmen: Voraussetzungen, Regeln und ein guter Start

Eine WhatsApp-Nummer ist für Kunden ein vertrauter, niedrigschwelliger Weg zu Ihnen. Ein WhatsApp-Chatbot, kurz WhatsApp-Bot, nimmt Nachrichten rund um die Uhr an, beantwortet häufige Fragen und übergibt Anliegen an Ihr Team. Das gelingt nur mit der richtigen Technik und mit geklärten Regeln für Einwilligung, Datenschutz und Übergabe.

Stand Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit · L&L Synergy

Kurz gesagt

  • Für einen Chatbot brauchen Unternehmen die WhatsApp Business Platform von Meta. Die WhatsApp-Business-App ist für Kleinunternehmer gedacht und bietet nur einfache Automatik wie Begrüßung und Abwesenheitsnachricht.
  • Meta verlangt eine Einwilligung (Opt-in) vor der ersten Nachricht. Nach einer Kundennachricht darf 24 Stunden lang frei geantwortet werden, danach nur mit freigegebenen Vorlagen.
  • Meta berechnet seit 1. Juli 2025 pro zugestellter Nachricht statt pro Gespräch. Die aktuellen Preise stehen in der Meta-Dokumentation.
  • Wie bei jedem KI‑Chatbot gehören KI‑Hinweis, Datenschutz und ein Weg zu einem Menschen von Anfang an dazu.

Zwei Wege: Business-App oder Business Platform

WhatsApp bietet Unternehmen zwei Produkte an. Welches passt, hängt davon ab, ob Nachrichten von Menschen beantwortet oder automatisiert werden sollen.

Merkmal WhatsApp-Business-App WhatsApp Business Platform
Gedacht für Kleinunternehmer, die selbst antworten Unternehmen, die Nachrichten im großen Umfang versenden und automatisieren
Automatik Begrüßung und Antworten bei Abwesenheit Freigegebene Vorlagen, automatisierte Abläufe, KI‑Werkzeuge
Technik Bedienung in der App WhatsApp-Schnittstellen (APIs), Anbindung an Ihre Systeme
Einrichtung Selbst in der App Mit Entwicklern direkt oder über einen Partner

Für einen KI‑Chatbot, der Wissen nachschlägt und Systeme abfragt, ist die Business Platform der Weg. Wie der Chatbot inhaltlich aufgebaut wird, erklärt unser Beitrag Chatbot für die Website. Der Aufbau ist für WhatsApp derselbe. Wie wir solche Chatbots im Kundenservice mit KI einsetzen, steht auf der Leistungsseite.

Regeln von Meta, die Sie kennen müssen

  • Einwilligung (Opt-in): Ein Unternehmen darf Menschen nur anschreiben, wenn diese ihre Nummer angegeben und der Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Das Opt-in muss klar sagen, dass jemand Nachrichten erhalten möchte, den Namen des Unternehmens nennen und dem geltenden Recht entsprechen. Wie Sie es einholen, bestimmen Sie selbst, zum Beispiel per Website, SMS, Telefon oder unterschriebenem Formular.
  • 24-Stunden-Fenster: Schreibt oder ruft ein Kunde an, startet ein Zeitfenster von 24 Stunden. Darin dürfen Sie ohne Vorlage antworten, jede neue Kundennachricht setzt es zurück. Außerhalb des Fensters sind nur von Meta freigegebene Nachrichtenvorlagen erlaubt.
  • Vorlagen: Vorlagen gehören zu Kategorien wie Werbung, Information zu laufenden Vorgängen (etwa Terminerinnerung) und Bestätigungscodes. Sie müssen freigegeben werden, bevor Sie sie senden.
  • Weg zu Menschen: Automatisierung ist im 24-Stunden-Fenster erlaubt, laut Metas Richtlinie aber zusammen mit einem Ausweg: Übergabe an Mitarbeitende im Chat, Telefon, E‑Mail oder Formular.
  • Abrechnung: Seit 1. Juli 2025 berechnet Meta pro zugestellter Nachricht, nicht mehr pro Gespräch. Die Preise ändern sich, deshalb gehört die aktuelle Preisliste in die Planung.

Was ein WhatsApp-Chatbot gut kann

  • Häufige Fragen beantworten: Öffnungszeiten, Preise nach Preisliste, Ablauf, Voraussetzungen, mit Verweis auf die Quelle.
  • Status nachschlagen: Bestellung, Reparatur, Termin oder Angebot, über eine Schnittstelle zu Ihren Systemen.
  • Termine bündeln: freie Zeiten anbieten, bestätigen, per Vorlage erinnern.
  • Unterlagen annehmen: Fotos und Dokumente zum Anliegen entgegennehmen und dem richtigen Vorgang zuordnen.
  • Übergeben: Bei Beschwerden, Sonderfällen und Unsicherheit geht das Gespräch mit Verlauf und Zusammenfassung an einen Menschen.

Recht: KI‑Hinweis, Datenschutz, Werbung

  • KI‑Hinweis: Nach Art. 50 der KI‑Verordnung müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einer KI schreiben, sofern das nicht offensichtlich ist. Setzen Sie den Hinweis in die erste Antwort. Mehr zur Kennzeichnungspflicht.
  • Datenschutz: Telefonnummer, Nachrichten und Fotos sind personenbezogene Daten. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO), müssen informieren (Art. 13 DSGVO) und mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen (Art. 28 DSGVO). Besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) sollten Sie im Chat nicht ohne gesonderte Prüfung erfragen.
  • Werbung: Als „elektronische Post“ gilt nach der ePrivacy-Richtlinie jede Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann (Art. 2 Buchst. h). Diese Definition ist so weit, dass Messenger-Nachrichten darunterfallen können. Für Direktwerbung verlangt Art. 13 grundsätzlich die vorherige Einwilligung, mit einer engen Ausnahme für ähnliche eigene Produkte gegenüber Kunden.

Diese Übersicht ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Anwalt.

So starten Sie

  1. Anliegen sammeln: Welche Fragen und Vorgänge kommen heute per Telefon und E‑Mail? Fangen Sie mit den fünf häufigsten an.
  2. Opt-in einrichten: Wo und mit welchem Text stimmen Kunden zu? Website, Formular, SMS oder Papierformular im Geschäft.
  3. Inhalte und Übergabe festlegen: geprüfte Antworten, Grenzen, Übergabe mit Verlauf, Zuständigkeit und Zeiten.
  4. Vorlagen anlegen: Terminerinnerung, Statusmeldung, Rückfrage. Freigabe durch Meta einplanen.
  5. Intern testen: mit echten Fragen, auch unfreundlichen und unklaren.
  6. Klein starten und auswerten: Lösungsquote, Übergaben und unbeantwortete Fragen. Daraus entstehen die nächsten Inhalte.

Quellen

  1. Meta: Preise der WhatsApp Business Platform
  2. Meta: Opt-in für WhatsApp-Nachrichten
  3. WhatsApp: Business Messaging Policy
  4. WhatsApp: Business Platform und Business-App
  5. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 50: EUR-Lex
  6. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 6, 9, 13 und 28: EUR-Lex
  7. Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation, Art. 2 und 13: EUR-Lex

Häufige Fragen

Kann ich meine normale WhatsApp-Nummer für einen Chatbot nutzen?

Für einen Chatbot brauchen Sie die WhatsApp Business Platform. Dort wird eine Rufnummer für die Schnittstelle registriert, direkt oder über einen Anbieter. Welche Nummer sich eignet, klärt die Einrichtung vorab.

Muss ich Kunden um Erlaubnis fragen, bevor ich schreibe?

Ja. Meta verlangt ein Opt-in vor der ersten Nachricht. Für Werbung verlangt außerdem Art. 13 der ePrivacy-Richtlinie grundsätzlich die vorherige Einwilligung.

Antwortet der Chatbot auch nachts?

Ja, solange das 24-Stunden-Fenster nach der Kundennachricht offen ist. Wer nach Ablauf noch etwas mitteilen will, braucht eine freigegebene Vorlage.

Was kostet ein WhatsApp-Chatbot?

Es fallen Kosten für Aufbau und Betrieb des Chatbots an, dazu die Nachrichtengebühren von Meta, die seit 1. Juli 2025 pro zugestellter Nachricht berechnet werden. Wie hoch sie sind, hängt vom Nachrichtenvolumen ab. Eine Schätzung ist nach einem Blick auf Ihre Anfragen möglich.

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