Kurz gesagt
- Ein guter KI‑Chatbot antwortet aus Ihren eigenen Inhalten, nennt Quellen, kennt seine Grenzen und übergibt an Menschen, mit allen Informationen.
- Was ein Chatbot sagt, gilt als Aussage Ihres Unternehmens. Eine kanadische Streitbeilegungsstelle hat 2024 eine Fluglinie für die falsche Auskunft ihres Chatbots haften lassen.
- Seit 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist.
- Datenschutz, Barrierefreiheit und eine Auswertung unbeantworteter Fragen gehören von Anfang an dazu.
Was ein guter KI‑Chatbot können muss
- Aus Ihren Inhalten antworten: Grundlage sind Ihre Website, Produktunterlagen, Preise und Regeln, nicht das allgemeine Wissen des Modells.
- Quellen nennen: Zu jeder Antwort ein Link auf die Seite oder das Dokument, aus dem sie stammt.
- Grenzen kennen: Steht etwas nicht in den Unterlagen, sagt der Chatbot das, statt zu raten.
- An Menschen übergeben: Bei Beschwerden, heiklen Fragen oder Unsicherheit entsteht ein Ticket oder Rückrufwunsch mit Zusammenfassung des Gesprächs.
- Daten nachsehen: Über Schnittstellen kann er Lieferstatus, freie Termine oder Verfügbarkeit abfragen, mit minimalen Rechten.
- Mehrsprachig antworten: in der Sprache des Kunden, mit denselben geprüften Inhalten.
- Sich als KI zu erkennen geben: klar, gleich zu Beginn und barrierefrei.
- Für alle bedienbar sein: mit Tastatur, Bildschirmleser und auf dem Handy.
Regelbasierter Bot, KI‑Chatbot oder KI‑Agent?
| Art | Wie er arbeitet | Gut für | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Regelbasierter Bot | Feste Antworten und Klickpfade | Wenige, immer gleiche Fragen | Versteht freie Fragen schlecht |
| KI‑Chatbot mit Wissensbasis | Sucht passende Inhalte und formuliert eine Antwort mit Quelle | Häufige Fragen zu Produkten, Abläufen, Bedingungen | Kann nur, was in den Inhalten steht |
| KI‑Agent im Kundenservice | Beantwortet Fragen und erledigt Schritte über Schnittstellen | Bestellstatus, Termine, Rücksendungen, Tickets | Braucht Rechte, Tests und klare Freigaben |
Für die meisten Unternehmen ist ein KI‑Chatbot mit Wissensbasis der richtige Einstieg. Wie die Wissenssuche dahinter funktioniert, erklärt unser Beitrag KI mit eigenen Firmendaten. Wann ein Agent sinnvoll ist, steht auf der Seite KI im Kundenservice.
Wofür Unternehmen haften
Im Fall Moffatt gegen Air Canada hatte der Chatbot der Fluglinie einem Kunden eine Ermäßigung zugesagt, die es so nicht gab. Die Fluglinie argumentierte, der Chatbot sei für seine Aussagen selbst verantwortlich. Das Civil Resolution Tribunal in British Columbia sah das anders: Das Unternehmen hafte für alle Informationen auf seiner Website, auch für die eines Chatbots, und habe nicht genug für deren Richtigkeit gesorgt. Die Entscheidung stammt aus Kanada und bindet in Europa niemanden. Die Lehre gilt trotzdem: Ein Hinweis wie „Angaben ohne Gewähr“ ersetzt keine richtigen Antworten. Begrenzen Sie den Chatbot auf geprüfte Inhalte und lassen Sie verbindliche Zusagen von Menschen machen.
Recht und Pflichten in der EU
- KI‑Hinweis: Nach Art. 50 der KI‑Verordnung müssen Menschen seit 2. August 2026 informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist. Mehr zur Kennzeichnungspflicht.
- Datenschutz: Chatverläufe sind personenbezogene Daten. Sie brauchen Angaben in der Datenschutzerklärung, Löschfristen, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und möglichst Server in der EU.
- Barrierefreiheit: Seit 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act für viele Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr. Ein Chatbot auf einer solchen Website muss ebenfalls barrierefrei sein. Mehr dazu unter Barrierefreiheit.
- Verbindliche Zusagen: Preise, Fristen und Kulanz sollte der Chatbot nur aus geprüften Quellen nennen oder an Menschen übergeben.
Wovon die Kosten abhängen
Die Kosten eines Chatbots hängen weniger von der Technik als vom Umfang ab: wie viele Inhalte aufbereitet werden, welche Systeme angebunden werden, wie viele Sprachen nötig sind und wie viele Gespräche im Monat anfallen. Dazu kommen Betrieb und Pflege der Inhalte. Fertige Baukästen sind schnell eingerichtet, stoßen aber an Grenzen, sobald Daten aus Ihren eigenen Systemen gebraucht werden. Eine eigene Lösung lohnt sich, wenn der Chatbot mehr können soll als häufige Fragen beantworten.
So führen Sie einen Chatbot ein
- Die häufigsten Fragen sammeln: aus E‑Mails, Telefonnotizen und dem Kontaktformular.
- Inhalte aufbereiten: Antworten auf diese Fragen gehören auf die Website, klar und aktuell. Davon profitiert auch Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
- Übergabe festlegen: Wann geht ein Gespräch an einen Menschen, auf welchem Weg, mit welchen Informationen?
- Mit echten Fragen testen: Mindestens 50 Fragen aus dem Alltag, auch schwierige und unfreundliche.
- Klein starten: zuerst auf einigen Seiten oder zu bestimmten Zeiten, dann ausweiten.
- Auswerten: Lösungsquote, Übergaben und vor allem unbeantwortete Fragen. Jede unbeantwortete Frage ist ein Hinweis auf fehlende Inhalte.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 50: EUR-Lex
- Civil Resolution Tribunal British Columbia: Moffatt v. Air Canada, 2024 BCCRT 149
- Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen: EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung): EUR-Lex
- OWASP: Top 10 for LLM Applications 2025