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Art. 50 KI‑Verordnung Kennzeichnungspflicht für KI: was seit August 2026 gilt.
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI‑Verordnung. Sie betreffen Chatbots, KI‑erzeugte Bilder, Videos und Audio sowie bestimmte Texte. Nicht alles, was mit KI entsteht, muss gekennzeichnet werden. Hier steht, wer was kennzeichnen muss.
Stand Oktober 2026, geprüft am Verordnungstext. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Vier Pflichten in Art. 50
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Chatbots und Assistenten (Abs. 1)
Wer mit einem KI‑System direkt interagiert, muss erfahren, dass es KI ist, außer es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft den Anbieter, der das System so gestalten muss.
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Maschinenlesbare Markierung (Abs. 2)
Generative KI muss ihre Bild-, Video-, Audio- und Textausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Ausgenommen sind reine Hilfsfunktionen beim Bearbeiten, die den Inhalt nicht wesentlich verändern.
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Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3)
Betreiber müssen die betroffenen Personen über den Einsatz informieren.
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Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse (Abs. 4)
Betreiber müssen offenlegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Bei Kunst, Satire oder Fiktion genügt ein Hinweis, der das Werk nicht stört. Bei Texten entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch sie prüft und redaktionell verantwortet.
Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Begegnung klar, eindeutig und barrierefrei erfolgen (Art. 50 Abs. 5).
In der Praxis Was das für Unternehmen heißt.
Sechs Fälle, die in vielen Unternehmen vorkommen.
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Chatbot auf der Website
Er muss sich gleich zu Beginn als KI zu erkennen geben. Haben Sie ihn eigens entwickeln lassen und betreiben ihn unter Ihrem Namen, tragen Sie diese Pflicht als Anbieter selbst.
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Realistische KI‑Bilder und Videos
Wirken sie wie echte Personen, Orte oder Ereignisse und könnten für echt gehalten werden, sind sie Deepfakes (Art. 3 Nr. 60) und zu kennzeichnen. Erkennbar künstliche Illustrationen fallen in der Regel nicht darunter.
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Werbetexte und Produktbeschreibungen
Die Pflicht für Texte gilt nur für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Gewöhnliche Werbe- und Geschäftstexte fallen nach dem Wortlaut nicht darunter.
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Fachbeiträge und Pressemitteilungen
Behandeln sie Themen von öffentlichem Interesse und entstehen ohne menschliche redaktionelle Kontrolle, sind sie zu kennzeichnen. Mit Prüfung und klarer Verantwortung entfällt die Pflicht.
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Eigene KI‑Werkzeuge
Bieten Sie ein System an, das Bilder oder Texte erzeugt, braucht es eine maschinenlesbare Markierung. Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben dafür Zeit bis 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4).
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Stimmungsanalyse im Kundenservice
Kundinnen und Kunden sind darüber zu informieren (Abs. 3). Solche Systeme gelten zudem als Hochrisiko-KI. Bei Mitarbeitenden ist Emotionserkennung verboten.
Typische Fälle zur Orientierung. Ob eine Pflicht greift, hängt vom Einzelfall ab.
Kontakt aufnehmenWie gekennzeichnet wird
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Formulierung vor. Der Hinweis muss klar und eindeutig sein und spätestens beim ersten Kontakt erscheinen. In der Praxis genügen meist kurze, sichtbare Sätze:
- Im Chatfenster: „Sie schreiben mit einem KI‑Assistenten.“
- Unter einem Bild oder in einem Video: „Mit KI erstellt.“
- Bei Audio: ein gesprochener Hinweis zu Beginn.
Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 ist Sache des Anbieters und geschieht technisch, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Andere Vorschriften, etwa aus dem Wettbewerbsrecht, können zusätzliche Hinweise verlangen (Art. 50 Abs. 6).
Bußgelder
Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 4 und 6).
Wie wir Sie unterstützen
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Kennzeichnung von Anfang an
Wenn wir Chatbots oder KI‑Werkzeuge für Sie bauen, planen wir den Hinweis und die Markierung von Anfang an ein. Mehr zu KI im Kundenservice, zu KI‑Chatbots und zur Prozessautomatisierung.
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Klare Regeln im Team
In Ihrer KI‑Richtlinie legen wir fest, wann Ihr Team KI‑Inhalte kennzeichnet.
Für Grenzfälle, etwa in Werbung oder Presse, empfehlen wir eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Häufige Fragen zur Kennzeichnungspflicht
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Seit 2. August 2026. Für generative KI‑Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt die maschinenlesbare Markierung ab 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4).
Müssen KI‑generierte Texte gekennzeichnet werden?
Nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, und auch diese nicht, wenn ein Mensch sie prüft und redaktionell verantwortet (Art. 50 Abs. 4).
Müssen KI‑Bilder gekennzeichnet werden?
Realistische Bilder, Videos oder Audioinhalte, die echt wirken können, sind als Deepfakes offenzulegen. Unabhängig davon markieren die Anbieter generativer KI ihre Ausgaben maschinenlesbar.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Privatpersonen?
Nein. Die Pflichten der Betreiber gelten nicht für Menschen, die KI ausschließlich privat und nicht beruflich nutzen (Art. 2 Abs. 10).
Welche Strafe droht bei fehlender Kennzeichnung?
Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für KMU gilt der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 4 und 6).
Sie möchten wissen, was Sie kennzeichnen müssen?
Schreiben Sie uns, wo in Ihrem Unternehmen KI‑Inhalte entstehen. Wir melden uns persönlich, kostenlos und unverbindlich.