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Risikoklassen der KI‑Verordnung Wie die KI‑Verordnung KI einstuft: verboten bis unkritisch.
Die KI‑Verordnung regelt KI nach ihrem Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Die meisten Anwendungen in Unternehmen fallen in die unterste Stufe. Entscheidend ist, wofür Sie KI einsetzen, nicht welches Programm Sie nutzen.
Stand Oktober 2026, geprüft am Verordnungstext. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Vier Stufen
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Unannehmbares Risiko
Verbotene Praktiken nach Art. 5. Seit 2. Februar 2025.
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Hohes Risiko
KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I) oder in sensiblen Bereichen (Anhang III), Art. 6. Strenge Pflichten für Anbieter und Betreiber ab 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028.
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Begrenztes Risiko
Transparenzpflichten nach Art. 50 für Chatbots, KI‑erzeugte Inhalte, Deepfakes und Emotionserkennung. Seit 2. August 2026.
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Minimales Risiko
Alles andere, etwa Textentwürfe, Übersetzungen, Spamfilter oder Auswertungen. Hier verlangt die Verordnung vor allem KI‑Kompetenz (Art. 4).
Die Verordnung selbst spricht nicht von vier Risikoklassen. Die Einteilung ist eine gängige Vereinfachung ihres Aufbaus. Für KI‑Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten eigene Regeln (Kapitel V), die vor allem deren Anbieter betreffen.
Verbotene KI‑Praktiken nach Art. 5
- Unterschwellige, manipulative oder täuschende Techniken, die Entscheidungen wesentlich beeinflussen und Schaden verursachen können.
- Ausnutzen von Schwächen wegen Alter, Behinderung oder sozialer oder wirtschaftlicher Lage.
- Social Scoring: Menschen nach Verhalten oder Persönlichkeit bewerten, mit Nachteilen in anderen Zusammenhängen.
- Vorhersage von Straftaten allein aufgrund von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen.
- Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung für Gesichtsdatenbanken.
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
- Biometrische Kategorisierung, um auf Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion, Sexualleben oder sexuelle Orientierung zu schließen.
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen zur Strafverfolgung, mit engen Ausnahmen.
- Ab 2. Dezember 2026: KI, die sexualisierte Darstellungen erkennbarer Personen ohne Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt.
Für Unternehmen besonders wichtig: Emotionserkennung bei Mitarbeitenden ist verboten. Bei Kundinnen und Kunden ist sie nicht verboten, gilt aber als Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 1) und ist offenzulegen (Art. 50 Abs. 3).
Anhang III Wo KI als hochriskant gilt.
Acht Bereiche, in denen KI‑Systeme als hochriskant eingestuft werden. Für Unternehmen sind vor allem Personal und grundlegende Dienste relevant.
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Biometrie
Biometrische Fernidentifizierung, Kategorisierung und Emotionserkennung, soweit nicht ohnehin verboten.
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Kritische Infrastruktur
Sicherheitsbauteile in kritischer digitaler Infrastruktur, im Straßenverkehr sowie in der Versorgung mit Wasser, Gas, Wärme und Strom.
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Bildung
Zugang und Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Prüfungsaufsicht.
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Beschäftigung und Personal
Stellenanzeigen gezielt schalten, Bewerbungen sichten und bewerten, Entscheidungen über Beförderung, Kündigung und Aufgabenverteilung, Überwachung von Leistung und Verhalten.
Für viele Unternehmen der wichtigste Bereich
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Grundlegende Dienste
Kreditwürdigkeit prüfen, Risiko und Preis bei Lebens- und Krankenversicherungen, Zugang zu öffentlichen Leistungen, Notrufe.
Relevant für Finanz- und Versicherungsbranche
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Strafverfolgung
Etwa die Bewertung von Beweismitteln oder des Risikos, Opfer einer Straftat zu werden.
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Migration, Asyl und Grenzkontrolle
Etwa die Prüfung von Anträgen und die Bewertung von Risiken.
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Justiz und demokratische Prozesse
Unterstützung bei richterlichen Entscheidungen und Beeinflussung von Wahlen.
Anhang I erfasst zusätzlich KI als Sicherheitsbauteil von Produkten, die bereits EU-Produktvorschriften unterliegen, etwa Medizinprodukte, Spielzeug oder Aufzüge.
Kontakt aufnehmenDie Ausnahme in Art. 6 Abs. 3
Ein System aus Anhang III ist nicht hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko birgt. Das ist etwa der Fall, wenn es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, das Ergebnis einer abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit verbessert, Entscheidungsmuster erkennt, ohne die menschliche Bewertung zu ersetzen, oder nur eine vorbereitende Aufgabe übernimmt.
Profiling natürlicher Personen bleibt immer hochriskant. Anbieter, die sich auf die Ausnahme berufen, müssen ihre Bewertung dokumentieren (Art. 6 Abs. 4).
Typische Anwendungen eingeordnet
- Angebote, Berichte oder E‑Mails mit KI vorbereiten: in der Regel minimales Risiko.
- Rechnungen, Lieferscheine oder Verträge automatisch auslesen: in der Regel minimales Risiko.
- Chatbot auf der Website: Transparenzpflicht, Menschen müssen erkennen, dass sie mit KI schreiben.
- Bewerbungen mit KI vorsortieren oder bewerten: hohes Risiko nach Anhang III Nr. 4, Pflichten ab 2. Dezember 2027.
- Leistung von Mitarbeitenden mit KI auswerten: hohes Risiko; Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist verboten.
- Qualitätskontrolle in der Produktion ohne Sicherheitsbezug: seit dem Digital-Omnibus ausdrücklich kein Sicherheitsbauteil (Art. 6 Abs. 1a).
Die Einordnung hängt vom konkreten Einsatz ab. Diese Liste ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Wie wir Sie unterstützen
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Anwendungen einordnen
Wir gehen mit Ihnen durch, wo und wofür KI in Ihrem Unternehmen läuft, und ordnen jede Anwendung ein. Mehr zur KI‑Beratung.
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Team vorbereiten
Wir halten in Ihrer KI‑Richtlinie fest, wann eine Anwendung heikel wird und wen Ihre Mitarbeitenden dann fragen.
Bei Hochrisiko-Anwendungen empfehlen wir zusätzlich eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Häufige Fragen zu den Risikoklassen
Welche Risikoklassen gibt es im EU AI Act?
Üblich ist die Einteilung in vier Stufen: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Dazu kommen eigene Regeln für KI‑Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Was gehört laut KI‑Verordnung zu den verbotenen Praktiken?
Unter anderem manipulative Techniken, das Ausnutzen von Schwächen, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern und bestimmte biometrische Verfahren (Art. 5). Ab 2. Dezember 2026 kommen Verbote für sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung hinzu.
Was ist Hochrisiko-KI?
KI, die als Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts dient (Anhang I) oder in einem der acht Bereiche des Anhangs III eingesetzt wird, etwa in der Personalauswahl oder der Kreditprüfung (Art. 6).
Sind allgemeine KI‑Chatprogramme hochriskant?
Nicht an sich. Es kommt darauf an, wofür sie eingesetzt werden. Wer ein solches Programm etwa zum Bewerten von Bewerbungen einsetzt, kann in den Hochrisiko-Bereich kommen.
Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI?
Nach dem Digital-Omnibus ab 2. Dezember 2027 für Anhang III und ab 2. August 2028 für Anhang I.
Sie sind unsicher, wie Ihre KI‑Anwendungen einzuordnen sind?
Schreiben Sie uns, welche Anwendungen Sie nutzen oder planen. Wir melden uns persönlich, kostenlos und unverbindlich.