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Art. 4 KI‑Verordnung KI‑Kompetenz: was die Schulungs­pflicht von Ihnen verlangt.

Seit 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, die KI‑Kompetenz ihres Teams fördern. Der Digital-Omnibus hat diese Pflicht im Juli 2026 neu gefasst, aber nicht abgeschafft. Hier steht, was das heute für Sie heißt.

Stand Oktober 2026, geprüft am Verordnungstext. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was Art. 4 heute verlangt

Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI‑Kompetenz ihres Personals“ und anderer Personen in ihrem Auftrag zu unterstützen (Art. 4 Abs. 1 in der Fassung seit 27. Juli 2026).

Dabei zählen die Vorkenntnisse, die Erfahrung und die Ausbildung der Menschen, der Zusammenhang, in dem KI eingesetzt wird, und die Personen, bei denen sie eingesetzt wird. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen Sie ausdrücklich nicht garantieren.

Die ursprüngliche Fassung verlangte, nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz sicherzustellen. Die neue Fassung setzt auf ernsthafte, passende Maßnahmen. Die Pflicht besteht also weiter, sie ist eine Pflicht zum Bemühen.

KI‑Kompetenz meint die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und sich ihrer Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein (Art. 3 Nr. 56).

Für wen die Pflicht gilt

  • Für jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt oder entwickelt, unabhängig von seiner Größe und vom Risiko der Anwendung.
  • Für Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, und für andere Personen in Ihrem Auftrag, etwa freie Mitarbeitende.
  • Der Umfang richtet sich nach dem Einsatz: Wer gelegentlich Texte entwerfen lässt, braucht weniger als ein Team, das mit KI Angebote kalkuliert.
  • Strenger wird es bei Hochrisiko-KI: Wer dort die menschliche Aufsicht übernimmt, braucht Kompetenz, Ausbildung und Befugnis (Art. 26 Abs. 2), ab 2. Dezember 2027.

Inhalte Was eine sinnvolle KI‑Schulung abdeckt.

Die Verordnung schreibt weder Inhalte noch Dauer vor. Diese sechs Bausteine folgen aus dem Zweck von Art. 4.

  1. Grundlagen

    Wie generative KI arbeitet, warum sie überzeugend klingt und trotzdem irren kann.

  2. Ihre Werkzeuge

    Die Programme, die in Ihrem Unternehmen freigegeben sind, geübt an Aufgaben aus dem eigenen Alltag.

  3. Daten

    Was in welches Programm darf und was nicht: Kundendaten, Personaldaten, Geschäftsgeheimnisse.

  4. Prüfen und Verantwortung

    Ergebnisse gegenprüfen, Quellen verlangen. Entscheidungen bleiben bei den Menschen.

  5. Regeln der Verordnung

    Verbotene Anwendungen, Kennzeichnung und der Punkt, an dem eine Anwendung hochriskant wird.

  6. Nach Rolle vertiefen

    Geschäftsführung, Fachabteilungen und Personalabteilung brauchen unterschiedliche Tiefe.

Eine Orientierung, keine amtliche Vorgabe.

Kontakt aufnehmen

Dokumentation im Unternehmen

Die Verordnung verlangt kein Zertifikat und keine Prüfung. Sinnvoll ist trotzdem, festzuhalten, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. So können Sie gegenüber Aufsicht, Kunden oder Auftraggebern zeigen, dass Sie die Pflicht ernst nehmen.

  • Wer wann geschult wurde.
  • Welche Inhalte und Unterlagen verwendet wurden.
  • Welche KI‑Richtlinie gilt, mit Datum.
  • Wann aufgefrischt wird, etwa bei neuen Programmen, neuen Aufgaben oder neuen Mitarbeitenden.

Eine kurze KI‑Richtlinie gehört dazu

Eine Schulung wirkt erst, wenn alle wissen, was danach gilt. Eine KI‑Richtlinie für Ihr Unternehmen muss nicht lang sein. Sie beantwortet vier Fragen:

  • Welche KI‑Programme sind freigegeben, und mit welchen Konten?
  • Welche Daten dürfen nicht hinein?
  • Wann werden KI‑Ergebnisse geprüft oder gekennzeichnet?
  • Wer ist Ansprechperson bei Fragen?

Gliederung, Inhalte und Entstehung zeigt unsere Seite zur KI‑Richtlinie für Unternehmen.

So unterstützen wir Sie

  • Beratung für die Geschäftsführung

    Wo Ihr Unternehmen steht, was die Verordnung verlangt und welche Schritte zuerst kommen.

  • KI‑Richtlinie und Unterlagen

    Wir entwerfen mit Ihnen eine KI‑Richtlinie für Ihre Mitarbeitenden und halten fest, was Ihr Team wissen muss, schriftlich für Ihre eigene Dokumentation.

Mehr dazu auf der Seite zur KI‑Beratung für Unternehmen.

Häufige Fragen zur KI‑Kompetenz

Ist eine KI‑Schulung Pflicht?

Art. 4 verlangt Maßnahmen, die die KI‑Kompetenz fördern, und nennt die Schulung nicht ausdrücklich. In der Praxis ist eine Schulung, die zu Aufgaben und Programmen passt, aber der naheliegende Weg.

Hat der Digital-Omnibus die Schulungspflicht abgeschafft?

Nein. Er hat Art. 4 neu gefasst: Unternehmen ergreifen Maßnahmen zur Förderung der KI‑Kompetenz, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen. Zusätzlich sollen Kommission und Mitgliedstaaten vor allem KMU dabei unterstützen (Art. 4 Abs. 2).

Gilt die Pflicht auch, wenn wir nur einen KI‑Chat für Texte nutzen?

Ja. Art. 4 gilt für alle Betreiber, unabhängig vom Risiko. Der Umfang darf sich aber am tatsächlichen Einsatz orientieren. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

Brauchen wir einen KI‑Beauftragten?

Die KI‑Verordnung schreibt keinen KI‑Beauftragten vor. Eine feste Ansprechperson für Fragen zu KI ist trotzdem hilfreich und lässt sich in der KI‑Richtlinie festlegen.

Brauchen wir ein Zertifikat als Nachweis?

Nein. Die Verordnung schreibt keine Form vor. Eine schriftliche Dokumentation von Teilnehmenden, Datum und Inhalten ist ein einfacher und sinnvoller Nachweis.

Welche Strafe droht bei fehlender KI‑Kompetenz?

Art. 99 nennt für Art. 4 keinen eigenen Bußgeldrahmen. Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest (Art. 99 Abs. 1). Unabhängig davon schützt ein geschultes Team vor den häufigsten Fehlern mit KI.

Wie oft muss geschult werden?

Eine Frist gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Auffrischung, wenn neue Programme, neue Aufgaben oder neue Mitarbeitende dazukommen.

Sie möchten KI‑Kompetenz im Unternehmen sicherstellen?

Schreiben Sie uns, wie viele Menschen KI bei Ihnen nutzen und wofür. Wir melden uns persönlich, kostenlos und unverbindlich.