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EU AI Act 2026 Fristen der KI‑Verordnung und aktueller Stand.

Die KI‑Verordnung gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Mit dem Digital-Omnibus hat die EU im Juli 2026 mehrere Termine verschoben. Hier sind alle Fristen, die für Unternehmen zählen.

Stand Oktober 2026, geprüft am Verordnungstext. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Der aktuelle Stand in drei Sätzen

  • Die Verbote und die Pflicht zur KI‑Kompetenz gelten seit Februar 2025.
  • Die Transparenzpflichten für Chatbots, Deepfakes und KI‑Inhalte gelten seit 2. August 2026.
  • Die Pflichten für Hochrisiko-KI kommen erst am 2. Dezember 2027 und am 2. August 2028.

Alle Fristen im Überblick

  • 1. August 2024

    Die KI‑Verordnung tritt in Kraft (Art. 113). Pflichten gelten noch keine.

  • 2. Februar 2025

    Allgemeine Bestimmungen, KI‑Kompetenz (Art. 4) und Verbote bestimmter KI‑Praktiken (Art. 5).

  • 2. August 2025

    Regeln für KI‑Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), Aufsichtsstrukturen und Sanktionen. Das betrifft vor allem die Anbieter großer Sprachmodelle.

  • 27. Juli 2026

    Der Digital-Omnibus tritt in Kraft (Verordnung (EU) 2026/1744): neue Fassung von Art. 4, verschobene Hochrisiko-Fristen, Erleichterungen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen.

  • 2. August 2026

    Die Verordnung gilt allgemein (Art. 113), insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50.

  • 2. Dezember 2026

    Neue Verbote für KI, die sexualisierte Darstellungen erkennbarer Personen ohne deren Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb). Bis dahin müssen auch generative KI‑Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 111 Abs. 4).

  • 2. Dezember 2027

    Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalwesen, Bildung oder Kreditprüfung (Art. 113 Abs. 3 Buchst. c). Ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen.

  • 2. August 2028

    Pflichten für Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I, etwa Medizinprodukten, Spielzeug oder Aufzügen. Ursprünglich war der 2. August 2027 vorgesehen.

  • 2. August 2030

    Hochrisiko-KI, die für Behörden bestimmt ist und schon vorher auf dem Markt war, muss die Anforderungen erfüllen (Art. 111 Abs. 2).

Was der Digital-Omnibus geändert hat

Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli 2026 erlassen, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit 27. Juli 2026. Für Unternehmen sind diese Änderungen wichtig:

  • Die Pflichten für Hochrisiko-KI beginnen um 16 Monate (Anhang III) bzw. 12 Monate (Anhang I) später.
  • Art. 4 verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI‑Kompetenz, aber kein garantiertes Niveau.
  • KI, die ausschließlich der Nutzerunterstützung, Leistungsoptimierung, Automatisierung, Bedienung oder Qualitätskontrolle ohne Sicherheitsbezug dient, gilt nicht als Sicherheitsbauteil (Art. 6 Abs. 1a).
  • Bei Sanktionen sind die Interessen von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen zu berücksichtigen; für kleine Midcap-Unternehmen gilt bei Bußgeldern der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 1 und 6a).
  • Unverändert bleiben die Verbote seit 2025 und der Start der Transparenzpflichten am 2. August 2026.

Was das für Ihre Planung heißt

Wer KI für Texte, Recherche, Auswertungen oder das Auslesen von Dokumenten nutzt, muss sich heute um zwei Dinge kümmern: KI‑Kompetenz im Team und, wo nötig, Kennzeichnung.

Wer KI in der Bewerberauswahl, der Leistungsbewertung oder der Kreditprüfung einsetzt oder das plant, sollte die Zeit bis Dezember 2027 nutzen. Die Anforderungen stehen fest, nur der Termin hat sich verschoben.

Wie wir Sie unterstützen

  • Das Fällige zuerst

    Wir prüfen mit Ihnen, welche Pflichten heute schon gelten, und beginnen mit der KI‑Kompetenz Ihres Teams.

  • Ein Plan bis 2027

    Für Anwendungen, die hochriskant werden könnten, legen wir mit Ihnen fest, was bis zur Frist zu tun ist.

Mehr zur KI‑Beratung.

Häufige Fragen zu den Fristen

Wann tritt der EU AI Act in Kraft?

Die KI‑Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Ihre Pflichten gelten gestaffelt, die ersten seit 2. Februar 2025, die meisten seit 2. August 2026.

Wurde die KI‑Verordnung verschoben?

Teilweise. Der Digital-Omnibus hat die Pflichten für Hochrisiko-KI auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I) verschoben. Verbote, KI‑Kompetenz und Transparenzpflichten gelten weiter wie vorgesehen.

Gilt die Kennzeichnungspflicht schon?

Ja, seit 2. August 2026. Nur für generative KI‑Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gilt die maschinenlesbare Kennzeichnung erst ab 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4).

Was gilt seit August 2026?

Seit 2. August 2026 gilt die Verordnung allgemein. Für die meisten Unternehmen heißt das vor allem: Transparenzpflichten nach Art. 50 zusätzlich zu KI‑Kompetenz und Verboten.

Wo finde ich den amtlichen Text?

Auf EUR-Lex: die Verordnung (EU) 2024/1689 und die Änderungsverordnung Verordnung (EU) 2026/1744.

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