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EU AI Act Die KI‑Verordnung, kurz erklärt für Unternehmen.
Die KI‑Verordnung der EU, international EU AI Act, regelt Entwicklung und Einsatz von KI. Für die meisten Unternehmen sind die Pflichten überschaubar, einige gelten schon heute. Hier steht, was Sie betrifft und womit Sie beginnen.
Stand Oktober 2026, geprüft am Verordnungstext. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die KI‑Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten regeln vor allem Aufsicht und Sanktionen.
- Sie ordnet KI nach Risiko: Einige Anwendungen sind verboten, Hochrisiko-KI unterliegt strengen Auflagen, für Chatbots und KI‑Inhalte gelten Transparenzpflichten. Der Großteil bleibt ohne besondere Auflagen.
- Seit 2. Februar 2025 gelten die Verbote (Art. 5) und die Pflicht zur KI‑Kompetenz (Art. 4).
- Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten, etwa für Chatbots und Deepfakes (Art. 50).
- Der Digital-Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, hat im Juli 2026 die Pflichten für Hochrisiko-KI auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben und Art. 4 neu gefasst.
Für wen die Verordnung gilt
Die Verordnung unterscheidet vor allem zwei Rollen. Anbieter entwickeln ein KI‑System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt oder in Betrieb. Betreiber setzen ein KI‑System in eigener Verantwortung ein (Art. 3 Nr. 3 und 4).
Wer im Unternehmen KI‑Programme für Texte, Auswertungen oder Kundenanfragen nutzt, ist in aller Regel Betreiber. Eine Größenschwelle gibt es nicht. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung (Art. 2 Abs. 10). Auch Unternehmen außerhalb der EU sind erfasst, wenn die Ergebnisse ihrer KI in der EU verwendet werden (Art. 2 Abs. 1).
Vier Stufen nach Risiko
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Verboten
Zum Beispiel Social Scoring, manipulative Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 5). Diese Verbote gelten seit 2. Februar 2025.
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Hohes Risiko
Zum Beispiel KI, die Bewerbungen auswählt, Leistung bewertet oder die Kreditwürdigkeit prüft (Art. 6 mit Anhang III). Strenge Pflichten ab 2. Dezember 2027.
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Transparenz
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und bestimmte KI‑Texte sind zu kennzeichnen (Art. 50). Seit 2. August 2026.
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Geringes Risiko
Textentwürfe, Zusammenfassungen, Übersetzungen, das Auslesen von Dokumenten. Hier verlangt die Verordnung vor allem KI‑Kompetenz im Team.
Checkliste Was Unternehmen jetzt tun sollten.
Fünf Schritte als Orientierung für die Pflichten, die heute schon gelten.
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Überblick verschaffen
Welche KI‑Programme nutzt Ihr Team, wofür und mit welchen Daten? Eine einfache Liste genügt für den Anfang.
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Einordnen
Für jede Anwendung klären, in welche Stufe sie fällt und ob Ihr Unternehmen dabei Betreiber oder Anbieter ist.
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KI‑Kompetenz aufbauen
Eine Schulung, die zu den Aufgaben und Programmen der Mitarbeitenden passt, und eine kurze Notiz, wer wann was gelernt hat (Art. 4).
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Regeln festlegen
Eine kurze KI‑Richtlinie: welche Programme freigegeben sind, welche Daten nicht hinein dürfen, wer bei Fragen hilft.
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Kennzeichnen und vorausplanen
Chatbots als KI erkennbar machen, realistische KI‑Bilder kennzeichnen und für Hochrisiko-Anwendungen die Frist im Dezember 2027 einplanen.
Eine allgemeine Orientierung. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, hängt von Ihrem Einsatz ab.
Kontakt aufnehmenStrafen und Bußgelder
Die Bußgeldrahmen stehen in Art. 99. Es gilt jeweils der höhere Betrag, für KMU der niedrigere (Art. 99 Abs. 6).
- Verbotene Praktiken: bis 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Verstöße gegen weitere Pflichten, etwa von Betreibern (Art. 26) oder gegen die Transparenzpflichten (Art. 50): bis 15 Millionen Euro oder 3 %.
- Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden: bis 7,5 Millionen Euro oder 1 %.
Für die KI‑Kompetenz nach Art. 4 nennt die Verordnung keinen eigenen Bußgeldrahmen. Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest und berücksichtigen dabei seit dem Digital-Omnibus ausdrücklich die Interessen von KMU (Art. 99 Abs. 1).
Wie wir Sie unterstützen
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KI‑Beratung
Wir verschaffen uns mit Ihnen den Überblick, ordnen Ihre Anwendungen ein und schreiben eine kurze KI‑Richtlinie. Mehr zur KI‑Beratung.
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Umsetzung mit Augenmaß
Wenn wir KI‑Lösungen für Sie bauen, planen wir Kennzeichnung, menschliche Freigabe und Nachvollziehbarkeit von Anfang an ein. Mehr zur Prozessautomatisierung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur KI‑Verordnung
Gilt die KI‑Verordnung auch in Österreich und der Schweiz?
In Österreich gilt sie wie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Schweizer Unternehmen sind aber erfasst, wenn sie KI‑Systeme in der EU anbieten oder die Ergebnisse ihrer KI in der EU verwendet werden (Art. 2 Abs. 1).
Was ist der Digital-Omnibus zur KI?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI‑Verordnung. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli 2026 in Kraft. Sie verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI, fasst die Pflicht zur KI‑Kompetenz neu, bringt Erleichterungen für KMU und kleine Midcap-Unternehmen und ab 2. Dezember 2026 neue Verbote.
Wie hängen KI‑Verordnung und DSGVO zusammen?
Beide gelten nebeneinander. Die KI‑Verordnung lässt die DSGVO unberührt (Art. 2 Abs. 7). Wer mit KI personenbezogene Daten verarbeitet, braucht dafür weiterhin eine Rechtsgrundlage und muss die übrigen Datenschutzpflichten einhalten.
Brauchen wir eine Genehmigung, um KI einzusetzen?
Für KI mit geringem Risiko gibt es keine Genehmigungs-, Melde- oder Registrierungspflicht. Es gelten die KI‑Kompetenz nach Art. 4 und, je nach Einsatz, die Transparenzpflichten nach Art. 50.
Gibt es Erleichterungen für KMU?
Ja. Bei Bußgeldern gilt für KMU jeweils der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6), sie erhalten vorrangigen Zugang zu KI‑Reallaboren (Art. 62), und Kommission und Mitgliedstaaten sollen sie beim Aufbau von KI‑Kompetenz unterstützen (Art. 4 Abs. 2).
Ist ein KI‑Zertifikat verpflichtend?
Für Unternehmen, die KI nutzen, nein. Auch für die KI‑Kompetenz schreibt die Verordnung kein Zertifikat vor. Eine Konformitätsbewertung brauchen nur Anbieter von Hochrisiko-KI (Art. 43).
Sie möchten wissen, was die KI‑Verordnung für Ihr Unternehmen bedeutet?
Schreiben Sie uns, wie Ihr Team KI heute nutzt. Wir melden uns persönlich, kostenlos und unverbindlich.