Kurz gesagt
- Patienten suchen nach Beschwerde, Behandlung und Ort. Eine eigene Seite je Schwerpunkt mit klarer Ortsangabe ist die wichtigste Grundlage.
- Google-Unternehmensprofil, Kammerverzeichnis und Arztsuchportale müssen dieselben Angaben enthalten, vor allem Öffnungszeiten und Kassen oder Privatpraxis.
- Bei Antworten auf Bewertungen gilt die Schweigepflicht: nie bestätigen, dass jemand Patient ist.
- Werbung für Heilberufe ist in allen europäischen Ländern strenger geregelt als in anderen Branchen. Sachliche Information ist überall erlaubt.
SEO für Zahnärzte und Ärzte: Wie Patienten heute suchen
Wer Zahnschmerzen hat oder eine neue Hausärztin sucht, tippt selten nur „Zahnarzt“. Gesucht wird nach dem Anliegen und dem Ort: „Zahnarzt Notdienst Wochenende Graz“, „Kinderzahnarzt Wien 1100“, „Hautarzt ohne lange Wartezeit Salzburg“. Immer öfter wird die Frage ausformuliert an ChatGPT, Gemini oder den KI‑Modus von Google gestellt: „Welche Zahnarztpraxis in Innsbruck ist gut für Angstpatienten und hat abends geöffnet?“.
Für die Antwort ziehen KI‑Systeme wenige Quellen heran: Praxiswebsites mit konkreten Angaben, das Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen, Kammerverzeichnisse und Arztsuchportale, auf denen Patienten Termine buchen. Gesundheit gehört bei Google außerdem zu den Themen, bei denen Verlässlichkeit, Fachkunde und Vertrauen besonders streng bewertet werden.
Die Grundlagen: eine Seite je Schwerpunkt
- Schwerpunkte einzeln zeigen: Implantologie, Kinderzahnheilkunde, Prophylaxe, Behandlung von Angstpatienten. Jede Leistung, die Sie wirklich anbieten, bekommt eine eigene Seite mit Ortsangabe im Text.
- Ablauf erklären: Was passiert beim ersten Termin, wie lange dauert eine Behandlung, was sollen Patienten mitbringen? Das beantwortet die Fragen, die sonst am Telefon kommen.
- Praktisches sichtbar machen: Öffnungszeiten, Notfallregelung, Barrierefreiheit, Parkplätze, Sprachen, Kassen oder Privatpraxis, ob neue Patienten aufgenommen werden.
- Personen zeigen: Wer behandelt, mit welcher Ausbildung und welchen Zusatzqualifikationen? Titel und Fachbezeichnungen nur so, wie die Kammer sie verliehen hat.
- Strukturdaten ergänzen: Mit den Schema.org-Typen Dentist, MedicalClinic oder Physician werden Name, Adresse, Öffnungszeiten und Leistungen maschinenlesbar.
Profile, Verzeichnisse und Bewertungen
Neben der Website zählen die Einträge, die Patienten und Maschinen gleichermaßen lesen: das Google-Unternehmensprofil mit der richtigen Kategorie, die Arztsuche Ihrer Kammer, Arztsuchportale und Bing Places. Google erlaubt Ärztinnen und Ärzten unter bestimmten Bedingungen eigene Profile neben dem Praxisprofil. Die Regeln dazu stehen in den Richtlinien zur Darstellung Ihres Unternehmens.
Bewertungen sind für Praxen besonders wichtig und besonders heikel. Bitten Sie zufriedene Patienten aktiv um eine ehrliche Bewertung, ohne Gegenleistung. Bei Antworten gilt die ärztliche Schweigepflicht und der Schutz von Gesundheitsdaten: Bestätigen Sie nie, dass die Person bei Ihnen in Behandlung war, und nennen Sie keine Details. Eine allgemeine, freundliche Antwort mit Einladung zum persönlichen Gespräch ist der sichere Weg.
Werberecht der Heilberufe im Überblick
Sachliche Information über Leistungen, Qualifikationen und Organisation ist in allen hier genannten Ländern erlaubt. Die Grenzen unterscheiden sich im Detail:
| Land | Grundlage | Was gilt im Kern |
|---|---|---|
| Deutschland | § 27 der Musterberufsordnung für Ärzte und die Berufsordnungen der Kammern, Heilmittelwerbegesetz | Sachliche, berufsbezogene Information ist erlaubt. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist berufswidrig |
| Österreich | § 53 Ärztegesetz 1998 | Keine unsachliche, unwahre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigende Information |
| Schweiz | Art. 40 Medizinalberufegesetz | Nur Werbung, die objektiv ist, dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und weder irreführend noch aufdringlich ist |
| Vereinigtes Königreich | Leitlinien des General Dental Council zur Werbung | Angaben zutreffend und nicht irreführend, GDC-Nummer bei Namensnennung, „Specialist“ nur mit Eintrag in einer Fachliste |
| Frankreich | Art. R.4127-19-1 Code de la santé publique | Information erlaubt, aber loyal und ehrlich, ohne Zeugnisse Dritter und ohne Vergleiche mit anderen Ärzten |
| Italien | Gesetz 145/2018, Art. 1 Abs. 525 | Nur informative Angaben, ohne werbende oder suggestive Elemente |
| Spanien | Código de Deontología Médica 2022, Art. 87 bis 89 | Objektiv, umsichtig und wahrheitsgemäß, keine falschen Hoffnungen, keine echten Patienten als Werbeträger |
Für Ihre Website heißt das: keine Heilversprechen, keine Superlative wie „beste Praxis der Stadt“, keine Vorher-nachher-Versprechen ohne Einordnung. Patientenstimmen auf der eigenen Website sind in einigen Ländern eingeschränkt, in Frankreich etwa sind Zeugnisse Dritter in der Kommunikation von Ärzten ausgeschlossen. Prüfen Sie im Zweifel die Vorgaben Ihrer Kammer. Diese Übersicht ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fehler auf Praxiswebsites
- Alles auf einer Seite: Eine Liste aller Leistungen passt zu keiner konkreten Frage und wird selten zitiert.
- Nur Fachsprache: Patienten suchen „Zahnfleischbluten“, nicht „Parodontitistherapie“. Beides gehört auf die Seite.
- Veraltete Öffnungszeiten: Abweichungen zwischen Website, Profil und Portalen führen zu falschen Antworten und verärgerten Patienten.
- Online-Termin versteckt: Wenn Patienten online buchen können, sollte das auf jeder Leistungsseite sichtbar sein.
Wo KI die Praxis zusätzlich entlastet
Mehr Sichtbarkeit bedeutet mehr Anrufe und Nachrichten. Viele Praxen nutzen KI inzwischen auch am Empfang: Anfragen nach Anliegen vorsortieren, häufige Fragen zu Öffnungszeiten und Abläufen beantworten, Rückrufe vorbereiten. Gesundheitsdaten verlangen dabei besondere Sorgfalt, mit Servern in der EU und klaren Regeln, was die KI beantworten darf. Wie das geht, zeigt unser Beitrag zu Kundenanfragen mit KI.
Quellen
- Bundesärztekammer: Arzt, Werbung, Öffentlichkeit. Hinweise und Erläuterungen
- Ärztegesetz 1998, § 53: RIS
- Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG), SR 811.11, Art. 40
- General Dental Council: Guidance on advertising
- Conseil national de l’Ordre des médecins: Code de déontologie médicale
- Legge 30 dicembre 2018, n. 145: Normattiva
- Consejo General de Colegios Oficiales de Médicos: Código de Deontología Médica 2022
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens
- Google Search Central: Creating helpful, reliable, people-first content