Kurz gesagt
- Automatisierung lohnt bei Interessentenanfragen, Besichtigungsterminen, Unterlagenlisten und Exposé-Entwürfen. Beratung, Besichtigung und Verhandlung bleiben beim Makler.
- Inserate haben Pflichtangaben. Nach EU-Recht müssen Energiekennzahl und Energieklasse in Online- und Offline-Anzeigen stehen, auch auf Immobilienportalen.
- Eine automatische Bonitätsbewertung von Interessenten gilt nach der KI‑Verordnung als Hochrisiko. KI‑bearbeitete Fotos, die echt wirken, sind offenzulegen.
- Für die Sichtbarkeit zählen Gebietsseiten mit echtem Marktwissen, gepflegte Profile, Bewertungen und strukturierte Daten.
Wo Automatisierung im Maklerbüro hilft
Die Beispiele sind typische Abläufe, keine Kundenprojekte. Ein Mensch prüft, bevor etwas hinausgeht.
- Interessentenanfragen: Fragen zum Objekt werden aus dem Exposé beantwortet, fehlende Angaben erfragt und Besichtigungen vorgeschlagen. Fragen Sie nur, was Sie wirklich brauchen. Mehr unter Kundenanfragen automatisieren.
- Besichtigungstermine: Terminvorschläge aus dem Kalender, Bestätigung, Erinnerung und Absagen.
- Exposé-Entwurf: Aus Stichpunkten und Objektdaten entsteht ein Textentwurf. Der Makler prüft die Angaben und die Pflichtangaben.
- Unterlagen: Je Objekt gibt es eine Checkliste, etwa Energieausweis und Grundrisse, mit Erinnerung an die Eigentümer.
- Eigentümerberichte: Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen werden als Entwurf für den Statusbericht zusammengefasst.
- Passende Objekte: Interessenten werden nach ihrem Suchprofil mit neuen Objekten zusammengebracht, siehe Lead-Qualifizierung mit KI.
Was Menschensache bleibt
- Bewertung und Preisempfehlung: Die KI kann Vergleichsangebote zusammentragen. Die Einschätzung des Werts und das Gespräch mit den Eigentümern gehören dem Makler.
- Aussagen zu Zustand und Mängeln: Sie sind haftungsrelevant und werden nur nach Prüfung des Objekts gemacht.
- Verhandlung und Zuschlag: Vertrauen, Fingerspitzengefühl und Verantwortung lassen sich nicht automatisieren.
Pflichtangaben und Regeln
Immobilienwerbung unterliegt eigenen Vorgaben, KI‑Einsatz bringt weitere hinzu.
| Thema | Grundlage | Was gilt im Kern |
|---|---|---|
| Energieausweis in Anzeigen (EU) | Richtlinie (EU) 2024/1275, Art. 20 Abs. 4 | Energiekennzahl und Energieklasse müssen in Online- und Offline-Anzeigen stehen, auch auf Immobilienportalen. Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis 29. Mai 2026 umzusetzen |
| Österreich | § 3 EAVG 2012 | In Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien sind Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben. Die Pflicht trifft Verkäufer oder Vermieter und den beauftragten Makler |
| Deutschland | § 87 GModG | Regelt unter „Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige“, welche Angaben aus dem Energieausweis in der Anzeige stehen müssen |
| KI‑Bilder | Art. 50 Abs. 4 KI‑Verordnung | KI‑erzeugte oder KI‑bearbeitete Bilder, die bestehende Orte oder Objekte nachbilden und echt wirken, sind offenzulegen. Das kann virtuell möblierte Fotos betreffen |
| Bonitätsbewertung | Anhang III KI‑Verordnung | KI‑Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen gelten als Hochrisiko. Wählen Sie Mieter oder Käufer nicht automatisch nach Bonität aus |
Dazu kommt der Datenschutz: Interessentendaten brauchen eine Rechtsgrundlage, klare Löschfristen und einen Vertrag mit jedem Dienstleister. Bilder dürfen den Zustand der Immobilie nicht verfälschen, sonst droht der Vorwurf irreführender Werbung. Diese Übersicht ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Vorgaben Ihres Landes.
So werden Maklerbüros gefunden: Google und KI‑Assistenten
- Gepflegtes Profil: Google-Unternehmensprofil mit Kategorie, Einsatzgebiet, Öffnungszeiten und Fotos, dazu echte Bewertungen ohne Anreize. Mehr unter Google-Unternehmensprofil optimieren.
- Gebietsseiten mit Substanz: eine Seite je Stadtteil oder Gemeinde, nicht als Vorlage mit getauschtem Ortsnamen, sondern mit konkretem Wissen: typische Objekte, Lagen, Verkehrsanbindung, Ihre Erfahrung vor Ort.
- Eigene Objektseiten: Objekte stehen nicht nur auf Portalen, sondern auch bei Ihnen, mit Pflichtangaben und Fotos.
- Strukturierte Daten: Schema.org kennt
RealEstateAgentfür das Büro undRealEstateListingfür Objektseiten, siehe Schema Markup. - Einheitliche Einträge: Name, Adresse und Telefonnummer in Verzeichnissen und Portalen stimmen überein. Mehr bei Erwähnungen und Verzeichnisse.
So starten Sie
- Pflichtangaben prüfen: Enthalten alle Inserate die vorgeschriebenen Energieangaben?
- Eine Routine wählen: meist Interessentenanfragen oder Besichtigungstermine.
- Regeln festlegen: Was fragt die KI, was nie? Wer prüft vor dem Versand?
- Parallel testen: Die KI arbeitet neben dem bisherigen Ablauf.
- Sichtbarkeit angehen: Profil und Gebietsseiten überarbeiten und mit dem Check messen, ob KI‑Assistenten Ihr Büro nennen.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Art. 20 und 35: EUR-Lex
- Österreich: § 3 EAVG 2012
- Deutschland: § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 3, Art. 50 und Anhang III: EUR-Lex
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken: EUR-Lex
- Schema.org: RealEstateAgent und RealEstateListing