Kurz gesagt
- Im B2B zählen technische Inhalte: vollständige Datenblätter, eindeutige Produktdaten, Normen, Zertifikate und klar benannte Anwendungen. Sie sind die Grundlage für Suchmaschinen, KI‑Assistenten und den eigenen Vertrieb.
- Strukturierte Daten (Schema.org
Product,ProductModel,Organization) und eine Klassifikation wie ETIM machen Merkmale maschinenlesbar. - Automatisieren lassen sich Anfragenaufbereitung, Angebotsentwürfe, die Datenblattsuche für Vertrieb und Service und Lieferantenfragebögen, jeweils mit Freigabe durch Fachleute.
- Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 14. Januar 2027. Digitale Betriebsanleitungen müssen dann online zugänglich bleiben.
Was Einkäufer und Techniker suchen
Die Tabelle zeigt typische Fragen im B2B, was Ihre Website dafür leisten muss und wo Automatisierung hilft. Die Abläufe sind typisch, keine Kundenprojekte.
| Frage des Kunden | Was Ihre Website liefern muss | Wo Automatisierung hilft |
|---|---|---|
| Wer liefert Teil X nach Norm Y? | Produktseite mit Normen, Werkstoffen, Toleranzen und Zertifikaten als Text | Anfrage mit Zeichnung oder Artikelnummer lesen, Angebotsentwurf mit Bestand und Lieferzeit vorbereiten |
| Welches Teil passt zu meiner Anlage? | Typen und Kompatibilität eindeutig, Tabellen statt Fließtext | Foto vom Typenschild lesen und ein Ersatzteil vorschlagen |
| Wie wird das montiert und gewartet? | Anleitungen und Datenblätter als Webseite und als PDF | Datenblattsuche mit Quellenangabe für Service und Vertrieb |
| Erfüllen Sie unsere Lieferantenanforderungen? | Zertifikate, Standorte und Kapazitäten dokumentiert | Fragebögen aus vorhandenen Zertifikaten vorbefüllen |
Produktdaten so aufbereiten, dass Maschinen sie lesen
- Ein Datensatz, mehrere Ausgaben: Eine Produktdatenbank speist Website, Katalog, Datenblatt und Feeds. So widersprechen sich die Angaben nicht.
- Eindeutige Kennungen: Schema.org
Productkennt unter anderemgtin,mpn,sku,brand,manufacturer,hasCertificationundadditionalPropertyfür technische Merkmale. Baureihen lassen sich alsProductModelbeschreiben. - Klassifikation: ETIM ist der internationale Klassifikationsstandard für technische Produkte. Wer ihn nutzt, hat Merkmale bereits einheitlich benannt.
- Inhalte mit Tiefe: Anwendungsbeispiele, Vergleichstabellen und Antworten auf die Fragen aus Vertriebsgesprächen. Zahlen und Normen stehen als Text auf der Seite.
- Unternehmensdaten:
Organizationmit Standorten und Zertifizierungen. Mehr zu den Typen im Beitrag Schema Markup. - Fremdquellen: Verbände, Messeverzeichnisse und Fachportale nennen Sie einheitlich, siehe Erwähnungen und Verzeichnisse.
Wo Automatisierung in Vertrieb und Service hilft
- Anfragen aufbereiten: E‑Mails mit Zeichnung, Artikelnummer oder Fotos werden gelesen, Artikel erkannt, Bestand und Lieferzeit im ERP nachgeschlagen und der Angebotsentwurf vorbereitet. Mehr unter Angebote mit KI erstellen.
- Wissenssuche: Datenblätter, Handbücher und Normen werden durchsuchbar, Antworten nennen die Quelle. Siehe KI mit eigenen Firmendaten.
- Lieferantenfragebögen: Zertifikate und Standardantworten füllen Fragebögen vor, Fachleute prüfen.
- Servicetickets: Eingänge werden nach Anlage, Fehlerbild und Dringlichkeit eingeordnet.
- Einkauf: Angebote und Bestätigungen vergleichen, siehe Angebote vergleichen und Bestätigungen prüfen mit KI.
Recht und Regeln
- Maschinenverordnung: Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 14. Januar 2027. Betriebsanleitungen dürfen digital bereitgestellt werden, müssen dann aber herunterladbar und online zugänglich sein, für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen (Art. 10 Abs. 7). Systeme mit sich selbst entwickelndem Verhalten, die Sicherheitsfunktionen übernehmen, unterliegen besonderen Verfahren (Anhang I). Wer KI in Maschinen einbaut, prüft die Fristen der KI‑Verordnung.
- Vertraulichkeit: Zeichnungen und Konstruktionsdaten gehören nicht in öffentliche KI‑Konten. Nötig sind ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Server in der EU oder ein Betrieb im eigenen Haus sowie ein Blick in Ihre Geheimhaltungsvereinbarungen.
- Datenschutz: Ansprechpartner in Anfragen sind personenbezogene Daten und brauchen Rechtsgrundlage und Löschfristen.
- KI‑Hinweis: Ein Chatbot oder Assistent, der mit Kunden spricht, muss als KI erkennbar sein (Art. 50 KI‑Verordnung).
Diese Übersicht ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
So starten Sie
- Fragen sammeln: Welche zehn Fragen stellen Kunden im Vertrieb am häufigsten? Beantworten Sie diese auf der Website.
- Produktdaten prüfen: Sind Kennungen, Normen, Zertifikate und Maße vollständig und überall gleich?
- Datenblätter online stellen: als Webseite und als PDF, für die wichtigsten Produkte zuerst.
- Eine Automatisierung wählen: meist die Aufbereitung von Anfragen oder die Datenblattsuche.
- Messen: Bearbeitungszeit je Anfrage, Trefferquote beim Ersatzteil, Nennung in KI‑Assistenten.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, Art. 10 und Anhang I: EUR-Lex
- ETIM International: The international classification standard for technical products
- Schema.org: Product, ProductModel und Organization
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 50: EUR-Lex