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E‑Rechnung in Österreich Was gilt, was kommt und was sich trotzdem lohnt.

In Österreich ist die strukturierte E‑Rechnung bisher nur gegenüber dem Bund Pflicht. Trotzdem kommt sie in vielen Unternehmen an: über Kunden in Deutschland, über öffentliche Aufträge und ab 2030 über die EU.

Stand Oktober 2026, geprüft am Gesetzestext. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Lage in Österreich

  • Rechnungen an den Bund

    Seit 1. Jänner 2014 nehmen Bundesdienststellen nur strukturierte E‑Rechnungen an, Grundlage ist das IKT-Konsolidierungsgesetz. Eingebracht wird über e-Rechnung.gv.at im Unternehmensserviceportal, etwa im Format ebInterface, oder über das PEPPOL-Netz. Papier und PDF werden nicht angenommen.

  • Länder und Gemeinden

    Eine allgemeine Pflicht für deren Lieferanten gibt es nicht. Maßgeblich sind die Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers.

  • Zwischen Unternehmen

    Keine Pflicht zur strukturierten E‑Rechnung. Elektronische Rechnungen, auch PDFs, setzen die Zustimmung des Empfängers voraus. Rechnungen sind sieben Jahre aufzubewahren.

Wo die E‑Rechnung trotzdem ankommt

  • Kunden in Deutschland

    Die deutsche Pflicht gilt grundsätzlich nicht für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland. Deutsche Kunden stellen ihren Rechnungseingang aber auf XRechnung und ZUGFeRD um und bitten auch Lieferanten aus Österreich darum. Die deutschen Fristen im Überblick

  • Grenzüberschreitend ab Juli 2030

    Mit dem EU-Paket ViDA werden ab 1. Juli 2030 strukturierte E‑Rechnungen nach EN 16931 mit digitaler Meldung für Umsätze zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten vorgeschrieben. Die Zusammenfassende Meldung entfällt dann.

  • Inland: offen

    Die EU erlaubt den Mitgliedstaaten, auch für das Inland eine Pflicht einzuführen. Für Österreich gibt es dazu mit Stand Oktober 2026 keinen Beschluss.

  • Weniger Abtippen

    Unabhängig von jeder Pflicht: Strukturierte Rechnungen lassen sich ohne Abtippen buchen und prüfen. Das spart im Rechnungseingang die meiste Zeit.

Wo wir helfen Rechnungen so aufsetzen, dass die nächste Pflicht keine Baustelle wird.

  1. E‑Rechnungen an den Bund

    Ihre Rechnungsdaten werden aus dem bestehenden Programm als strukturierte Datei erzeugt und eingebracht, ohne Abtippen im Portal.

  2. XRechnung und ZUGFeRD für Kunden in Deutschland

    Wo Ihr Programm diese Formate nicht kann, bauen wir die Umwandlung oder Anbindung.

  3. Rechnungseingang automatisieren

    PDFs, Scans und E‑Rechnungen werden gelesen, geprüft, mit Bestellung und Lieferschein abgeglichen und an die Buchhaltung übergeben.

  4. Ein Mensch gibt frei

    Abweichungen landen bei Ihrem Team. Jeder Schritt ist protokolliert.

Die steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Steuerberatung. Wir setzen die Abläufe technisch um.

Häufige Fragen zur E‑Rechnung in Österreich

Gibt es in Österreich eine E‑Rechnungspflicht?

Nur für Rechnungen an Bundesdienststellen, seit 1. Jänner 2014. Zwischen Unternehmen gibt es mit Stand Oktober 2026 keine Pflicht zur strukturierten E‑Rechnung.

Wie lege ich eine E‑Rechnung an den Bund?

Über e-Rechnung.gv.at im Unternehmensserviceportal, nach einer Registrierung, oder über das PEPPOL-Netz. Die Rechnung muss strukturiert sein, etwa im Format ebInterface, und die Angaben des Auftraggebers wie die Auftragsreferenz enthalten.

Was ist ebInterface?

Ein österreichisches XML-Format für strukturierte Rechnungen. Es wird für E‑Rechnungen an den Bund genutzt und von vielen Buchhaltungsprogrammen unterstützt.

Ist ein PDF per E‑Mail eine E‑Rechnung?

Umsatzsteuerlich gilt ein PDF in Österreich als elektronische Rechnung, wenn der Empfänger zustimmt. Strukturiert ist es aber nicht. Für den Bund und für deutsche Kunden ab der Versandpflicht reicht es deshalb nicht.

Muss ich deutschen Kunden E‑Rechnungen schicken?

Gesetzlich grundsätzlich nicht, solange Sie in Deutschland nicht ansässig sind. Viele deutsche Kunden wünschen es aber, weil ihr eigener Rechnungseingang darauf umgestellt ist.

Wie kommen Rechnungen bei Ihnen an, und wohin gehen sie?

Schreiben Sie uns ein paar Sätze dazu. Wir melden uns persönlich, kostenlos und unverbindlich.

Stand Oktober 2026, geprüft am Gesetzestext. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.