Kurz gesagt
- Gut geeignet sind die Abläufe im Hintergrund: Lieferscheine und Lieferantenrechnungen mit Bestellungen abgleichen, Artikeldaten und Etiketten aus Lieferantendaten vorbereiten, Kundenanfragen zu Bestand und Bestellungen beantworten, Wochenberichte je Filiale schreiben.
- Sortiment, Preise, Aktionen und Personaleinsatz bleiben bei Einkauf und Filialleitung. Die KI bereitet vor und meldet Abweichungen.
- Bewertungen müssen echt sein. Gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben ist in Deutschland und Österreich ausdrücklich verboten, mit oder ohne KI. Antworten auf echte Bewertungen schreibt die KI als Entwurf, ein Mensch schickt sie ab.
- Kundinnen und Kunden fragen KI‑Assistenten nach Geschäften für ein Produkt an einem Ort. Richtige Öffnungszeiten, Bestandsangaben und einheitliche Profile helfen, genannt zu werden.
Typische Abläufe im Einzelhandel
Das sind typische Abläufe, keine Kundenprojekte. In jedem bereitet die KI vor, und Einkauf, Filialleitung oder Büro entscheiden.
1. Lieferpapiere und Wareneingang
Lieferscheine und Rechnungen kommen auf Papier und per E‑Mail und werden mit den Bestellungen abgeglichen, wenn gerade jemand Zeit hat.
- Eingang: Lieferschein, Lieferantenrechnung und Bestellung.
- KI bereitet vor: liest Artikel, Mengen und Preise, gleicht sie mit Bestellung und Wareneingang ab und listet Fehlmengen, Mehrlieferungen und Preisabweichungen mit beiden Belegzeilen.
- Einkauf oder Büro prüft: jede Abweichung und entscheidet, ob angenommen, nachgefragt oder reklamiert wird.
- Ergebnis: abgeglichene Belege für die Buchhaltung und eine kurze Liste der Abweichungen je Lieferant.
2. Artikeldaten und Etiketten
Neue Artikel kommen als Lieferantentabellen mit uneinheitlichen Bezeichnungen, Einheiten und Merkmalen.
- Eingang: Lieferantendaten, Bilder und Ihre Benennungsregeln.
- KI bereitet vor: einheitliche Artikelnamen, Merkmale und Einheiten, kurze Beschreibungen in Ihrem Ton und in jeder Sprache, in der Sie verkaufen, sowie eine Liste der Artikel, bei denen Pflichtangaben fehlen, etwa Grundpreis, Gewicht oder Allergene.
- Sortimentsverantwortliche prüfen: die Entwürfe und jede Aussage über ein Produkt, bevor sie auf das Regaletikett oder in den Webshop kommt.
- Ergebnis: eine saubere Artikeldatei für Kasse, Etikettendrucker und Webshop.
3. Kundenanfragen über alle Kanäle
Kunden fragen per Telefon, E‑Mail, WhatsApp und in sozialen Netzwerken, ob etwas vorrätig ist, wann eine Bestellung abholbereit ist oder wie der Umtausch funktioniert.
- Eingang: die Anfrage und die Daten aus Warenwirtschaft und Bestellsystem.
- KI bereitet vor: eine Antwort aus den aktuellen Daten, etwa zum Bestand in der nächsten Filiale oder zum Stand einer Click-and-Collect-Bestellung, und gibt alles Ungewöhnliche mit Verlauf an einen Menschen weiter.
- Das Team im Geschäft prüft: Entwürfe zu Reklamationen, Sonderwünschen und allem, was mit Geld zu tun hat.
- Ergebnis: eine Antwort, die nach Freigabe rausgeht, oder eine automatische Antwort bei einfachen Statusfragen, die Sie freigegeben haben.
4. Wochenberichte je Filiale und Sortiment
Die Filialleitung bekommt Zahlen aus mehreren Systemen und schreibt den Kommentar von Hand.
- Eingang: Umsatz, Bestand und Spanne je Filiale und Warengruppe.
- KI bereitet vor: einen Bericht mit Zahlen, die das System rechnet und nicht das Sprachmodell, und einen Kommentar zu den größten Veränderungen, Fehlbeständen, Ladenhütern und auffälligen Tagen.
- Filialleitung prüft: den Kommentar gegen das, was sie über ihre Filiale weiß.
- Ergebnis: ein Wochenbericht je Filiale und eine Zusammenfassung für die Zentrale.
Was bei Menschen bleibt und was wir nicht machen
- Sortiment, Preise und Aktionen: entscheiden Einkauf und Geschäftsleitung. Die KI schlägt vor, meldet und entwirft.
- Bewertungen: wir erstellen nie Bewertungen oder Sterne. Antworten auf echte Bewertungen entstehen als Entwurf für einen Menschen.
- Geld und Kulanz: Erstattungen über Ihre Regeln hinaus, Ausnahmen und Kulanz entscheidet das Team.
- Kasse: die Kasse mit ihrer gesetzlichen Sicherung (in Deutschland die technische Sicherheitseinrichtung, in Österreich die Registrierkassensicherheit) bleibt unverändert. Wir lesen Daten aus, wir schreiben nicht in Kassenbelege.
- Entscheidungen über Personal: wir bauen keine Systeme, die Schichten nach Verhalten zuteilen oder einzelne Beschäftigte überwachen oder bewerten. Sie gelten nach Anhang III der KI‑Verordnung als hochriskant, siehe Risikoklassen.
- Kundenchat: antwortet aus aktuellen Daten, sagt klar, dass er eine KI ist, und übergibt Reklamationen und Sonderfälle an einen Menschen.
Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Tabelle nennt die wichtigsten Verbraucherregeln zur Orientierung. Produktsicherheit, Lebensmittelrecht und Branchenregeln hängen davon ab, was Sie verkaufen.
| Land | Grundlage | Was im Kern gilt |
|---|---|---|
| Deutschland | UWG, Anhang Nr. 23b und 23c, § 5b UWG und § 11 PAngV | Gefälschte Bewertungen abzugeben oder in Auftrag zu geben ist stets unzulässig. Wer Bewertungen zeigt, sagt, ob und wie er prüft, dass sie von echten Kunden stammen. Bei Preisermäßigungen ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage anzugeben |
| Österreich | UWG, Anhang Z 23b und 23c und Preisauszeichnungsgesetz | Gleiche Regeln zu gefälschten und ungeprüften Bewertungen. Bei Preisermäßigungen ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage im selben Vertriebskanal anzugeben |
| Schweiz | UWG und Preisbekanntgabeverordnung (PBV) | Unrichtige oder irreführende Angaben sind unlauter, auch zu Bewertungen. Angegeben werden die tatsächlich zu bezahlenden Preise, Vergleichspreise nur unter den Bedingungen der Verordnung |
| EU (Deutschland, Österreich) | Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 | Produkte brauchen nachvollziehbare Angaben zum Hersteller und klare Sicherheitshinweise, und Händler müssen bei Sicherheitsproblemen handeln |
Dazu kommt der Datenschutz für Kunden- und Kartendaten: in Deutschland und Österreich die DSGVO mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Anbieter (Art. 28), in der Schweiz das Datenschutzgesetz (DSG), dazu Server in der EU oder der Schweiz und eine klare Regel zur Aufbewahrung. Art. 4 der KI‑Verordnung verlangt ausreichende KI‑Kompetenz der Beschäftigten, und Art. 50 verlangt, dass sich KI‑Chatbots als KI zu erkennen geben. Für Schweizer Händler gilt die KI‑Verordnung, soweit ihre KI Kundinnen und Kunden in der EU antwortet. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ihr Handelsverband oder Ihre Anwaltskanzlei bestätigt, was für Ihr Sortiment gilt.
Systeme, die Sie vermutlich nutzen
Geschäfte arbeiten mit Kassensystemen wie Lightspeed oder SumUp, mit Warenwirtschaft wie JTL-Wawi oder Xentral und mit einem ERP wie SAP Business One oder Microsoft Dynamics 365 Business Central, dazu ein Webshop auf Shopify, Shopware oder WooCommerce. Wir verbinden uns über die Schnittstellen dieser Systeme (API, Export, E‑Mail oder ein überwachter Ordner) und arbeiten daneben, wo es keine gibt. Die Namen dienen nur der Orientierung und bedeuten keine Partnerschaft.
Wie KI‑Assistenten Geschäfte finden
Kunden fragen ChatGPT, Gemini oder die KI‑Übersicht von Google nach „einem Fahrradgeschäft mit Werkstatt in Graz“ oder „wo bekomme ich heute eine bestimmte Pfanne in Zürich“. Die Antwort stützt sich auf die eigenen Seiten des Geschäfts, das Google-Unternehmensprofil, lokale Verzeichnisse, Produktdaten und Bewertungen.
- Eine Seite je Abteilung oder Leistung: was Sie führen, welche Marken, Reparatur oder Beratung, und für welche Gegend.
- Richtige Grunddaten: Öffnungszeiten, Feiertagszeiten, Adresse und Telefonnummer gleich auf der Website und in jedem Profil, und aktualisiert, wenn sie sich ändern.
- Produkt- und Bestandsdaten: strukturierte Produktdaten und, wo Sie sie nutzen, lokale Bestandsfeeds, damit Fragen nach dem Bestand richtig beantwortet werden.
- Echte Bewertungen: nach dem Kauf erbeten und freundlich beantwortet.
Unser Beitrag SEO für Onlineshops beschreibt Produktdaten im Detail.
Lohnt sich Automatisierung? Acht Fragen
- Wird der Wareneingang nur dann mit den Bestellungen abgeglichen, wenn jemand Zeit hat?
- Unterscheiden sich Artikelnamen und Merkmale zwischen Kasse, Etiketten und Website?
- Kommen dieselben Fragen zu Bestand und Bestellungen immer wieder?
- Schreibt die Filialleitung den Wochenkommentar von Hand aus mehreren Systemen?
- Kommen Preisänderungen der Lieferanten spät am Regal an?
- Liegen Angaben zum selben Artikel in Tabellen, im ERP und im Webshop?
- Gibt es eine schriftliche Regel, was in KI‑Werkzeuge darf und wer das Ergebnis prüft?
- Fällt Ihnen eine Aufgabe ein, bei der ein Entwurf zum Prüfen schon Zeit sparen würde?
Drei oder mehr Ja-Antworten sprechen meist für einen Ablauf, den es sich zu testen lohnt. Frage 7 ist die Voraussetzung.
Quellen
- Deutschland: UWG, Anhang; § 5b UWG; § 11 PAngV
- Österreich: UWG; Preisauszeichnungsgesetz
- Schweiz: UWG (SR 241); PBV (SR 942.211); DSG (SR 235.1)
- EU: Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR): EUR-Lex; Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28: EUR-Lex; Verordnung (EU) 2024/1689 (KI‑Verordnung), Art. 4, 50 und Anhang III: EUR-Lex