Kurz gesagt
- Die meisten KI‑Anbieter trennen Crawler für das Training von Crawlern für die Suche. Beide lassen sich in der robots.txt getrennt steuern.
- Wer in ChatGPT, Claude oder Perplexity als Quelle erscheinen will, sollte mindestens OAI-SearchBot, Claude-SearchBot und PerplexityBot zulassen.
- Google-Extended regelt Training und Grounding bei Gemini und Vertex AI, nicht die Aufnahme in die Google-Suche.
- Die robots.txt ist eine Bitte an Crawler, keine Zugangssperre. Vertrauliches gehört hinter ein Passwort.
Wie KI‑Systeme Websites lesen
Bei KI‑Systemen gibt es drei Arten von Zugriffen. Trainings-Crawler sammeln Texte, mit denen künftige Modelle trainiert werden. Such-Crawler bauen einen eigenen Index auf, aus dem das System bei einer Frage Quellen auswählt und verlinkt. Abrufe im Auftrag eines Nutzers entstehen, wenn jemand im Chat eine bestimmte Seite öffnen lässt oder die KI für eine Antwort live nachsieht.
Für die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens zählen vor allem die Such-Crawler. Sperren Sie OAI-SearchBot, erscheint Ihre Website nach Angaben von OpenAI nicht in den Suchantworten von ChatGPT. Ein gesperrter Trainings-Crawler bedeutet dagegen nur, dass Ihre Inhalte nicht in künftige Trainingsdaten einfließen sollen.
Die wichtigsten KI‑Crawler im Überblick
| Anbieter | Name in der robots.txt | Zweck |
|---|---|---|
| OpenAI | GPTBot | Training künftiger Modelle |
| OpenAI | OAI-SearchBot | Suche in ChatGPT, Quellen und Links |
| OpenAI | ChatGPT-User | Abruf, wenn ein Nutzer im Chat eine Seite braucht |
| Anthropic | ClaudeBot | Training künftiger Modelle |
| Anthropic | Claude-SearchBot | Suchindex für Claude |
| Anthropic | Claude-User | Abruf für eine Nutzerfrage |
| Perplexity | PerplexityBot | Suche und Links in Perplexity, laut Anbieter kein Training |
| Perplexity | Perplexity-User | Abruf für eine Nutzerfrage |
| Google-Extended | Kein eigener Crawler, sondern ein Steuerzeichen für Gemini-Training und Grounding | |
| Apple | Applebot-Extended | Kein eigener Crawler, sondern ein Steuerzeichen für das Training von Apples Modellen |
| Common Crawl | CCBot | Offenes Webarchiv, das häufig als Trainingsgrundlage dient |
Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen. OpenAI und Perplexity weisen darauf hin, dass ihre Abrufe im Nutzerauftrag die robots.txt nicht in jedem Fall beachten, weil ein Mensch die Seite angefordert hat. Und Google-Extended hat laut Google keinen Einfluss darauf, ob Ihre Seiten in der Google-Suche erscheinen oder wie sie dort ranken. AI Overviews und der KI‑Modus gehören zur Suche und werden über den normalen Googlebot gesteuert.
Drei typische Einstellungen
Alles zulassen
Für die meisten Unternehmen ist das die richtige Wahl: Alle Crawler dürfen lesen, ausgenommen Bereiche ohne Nutzen für Besucher.
User-agent: *
Disallow: /warenkorb/
Disallow: /intern/
Sitemap: https://www.example.com/sitemap.xml
Sichtbar in KI‑Suchen, aber kein Training
Wer seine Texte nicht in Trainingsdaten sehen möchte, sperrt nur die Trainings-Crawler und Steuerzeichen. Die Such-Crawler fallen unter die allgemeine Regel und bleiben zugelassen.
User-agent: GPTBot
User-agent: ClaudeBot
User-agent: CCBot
User-agent: Google-Extended
User-agent: Applebot-Extended
Disallow: /
User-agent: *
Allow: /
Sitemap: https://www.example.com/sitemap.xml
Was Sie abwägen sollten
Ob Sie das Training sperren, ist eine geschäftliche Entscheidung. Eine Sperre wirkt nur für künftige Trainingsläufe, bereits gelerntes Wissen bleibt. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist es eher ein Vorteil, wenn Modelle den Firmennamen und die Leistungen auch ohne Websuche kennen. Verlage und Anbieter bezahlter Inhalte entscheiden oft anders.
Was das EU-Recht dazu sagt
Die Urheberrechtsrichtlinie der EU erlaubt das automatisierte Auswerten von Texten und Daten, außer der Rechteinhaber hat sich das bei online veröffentlichten Inhalten in maschinenlesbarer Form vorbehalten (Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2019/790). Die KI‑Verordnung verpflichtet Anbieter von KI‑Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, solche Vorbehalte zu erkennen und einzuhalten (Art. 53 Abs. 1 Buchst. c). Die robots.txt ist das verbreitetste maschinenlesbare Mittel dafür. Ob sie in jedem Fall als wirksamer Vorbehalt genügt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Häufige Fehler
- Pauschalsperre aus dem Relaunch:
Disallow: /für alle Crawler stammt oft von einer Testumgebung und bleibt nach dem Livegang stehen. - Bot-Schutz sperrt mit: Manche Firewalls, Hosting-Anbieter und Bot-Schutzdienste blockieren KI‑Crawler von sich aus, auch wenn die robots.txt sie erlaubt.
- Subdomains vergessen: Jede Subdomain wie shop.example.com braucht eine eigene robots.txt.
- Falsche Namen: Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle, Tippfehler schon. Ein „GPT-Bot“ sperrt niemanden.
- Geheimes per robots.txt verstecken: Die Datei ist öffentlich. Wer dort interne Pfade auflistet, macht sie erst recht auffindbar.
So prüfen Sie Ihre Einstellung
- Rufen Sie
https://ihre-domain/robots.txtim Browser auf und lesen Sie jede Gruppe. - Prüfen Sie Subdomains und alte Domains, die noch erreichbar sind.
- Nutzen Sie in der Google Search Console den Bericht zur robots.txt.
- Suchen Sie in den Server-Protokollen nach OAI-SearchBot, Claude-SearchBot und PerplexityBot. Die Anbieter veröffentlichen ihre IP-Bereiche, damit sich echte von gefälschten Zugriffen unterscheiden lassen.
- Fragen Sie Ihren Hosting- oder CDN-Anbieter, ob ein Bot-Schutz KI‑Crawler blockiert.
Änderungen brauchen etwas Zeit: OpenAI und Perplexity nennen bis zu 24 Stunden, bis ihre Systeme eine neue robots.txt berücksichtigen. Ob KI‑Systeme Ihr Unternehmen danach tatsächlich nennen, messen wir als GEO-Agentur im kostenlosen Check.
Quellen
- OpenAI: Overview of OpenAI Crawlers
- Anthropic: Does Anthropic crawl data from the web, and how can site owners block the crawler?
- Perplexity: Perplexity Crawlers
- Google Search Central: Google's common crawlers, Google-Extended
- Apple: About Applebot
- Common Crawl: CCBot
- IETF: RFC 9309 Robots Exclusion Protocol
- Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, Art. 4: EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 53: EUR-Lex